Kurzerklärung

Als Verordnung bezeichnet man eine staatlich erlassene Regel, die die Durchführung von Gesetzen konkretisiert.

Unterschiede zwischen Verordnungen und Gesetzen

Gesetze werden von der Legislative verabschiedet. Die Legislative wird auch als gesetzgebende Gewalt bezeichnet und setzt sich in einer Demokratie im Wesentlichen aus den Bundes- und Landesparlamenten sowie dem Bundesrat zusammen. Ein Gesetzgebungsverfahren ist im Gegensatz zum einfachen Erlass einer Verordnung recht aufwendig. Stets muss sich im Parlament die notwendige Mehrheit einfinden, die von dem Gesetzgebungsbeschluss überzeugt ist. 

Im Unterschied zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verordnung von der Exekutive (ausführende Gewalt) eigenständig erlassen. Das Parlament ist nicht befugt, über eine Verordnung abzustimmen. Dementsprechend kommt es nicht auf deren Mitwirkung an, Kompromisserfordernisse entfallen.

Dies spart in der Praxis viel Zeit. Bei Erlass einer Verordnung müssen keine externen Debatten mit der Legislative geführt werden. Andererseits wir dadurch das Prinzip der Gewaltenteilung eingeschränkt. Um ein Machtmonopol der Exekutive zu verhindern, bezieht sich der Inhalt einer Verordnung stets auf ein bereits vorhandenes Gesetz und konkretisiert dieses. Es regelt Einzelheiten und schafft durch die Konkretisierung mehr Klarheit. 

Die Unterschiede zwischen Gesetz und Verordnung gelten nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch innerhalb des Europarechts.

Wichtige Verordnungen im Arbeitsschutzrecht

Arbeitgeber haben nach § 618 Abs. 1 BGB die Verpflichtung, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist, die mit dessen beruflicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen. 

Damit wird aber lediglich der Anspruch auf Arbeitsschutz grob skizziert. Die BGB-Norm gibt keinen Aufschluss darüber, welche Schritte konkret unternommen werden müssen und enthält lediglich eine Zielvorgabe. Sicherheitskräfte tragen zur Eigensicherung eine sogenannte persönliche Schutzausstattung (PSA).

Die Pflicht zur Eigensicherung ergibt sich nicht unmittelbar aus § 618 BGB. Was zu dieser Ausstattung im Einzelnen gehört, wird durch die  im April 2018 in kraft getretenen PSA Verordnung 2016/425 EU-weit spezifiziert. Das heißt, die Inhalte dieser Verordnung gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Des Weiteren existieren von den Bundesländern erlassene Verordnungen zum Veranstaltungsschutz (Versammlungsstättenverordnungen) oder im Brandschutz (Brandschutzverordnungen).

Bewachungsverordnung

Von weitaus größerer Relevanz ist die bundesweit gültige Bewachungsverordnung (BewachV). Die Bewachungsverordnung gilt nach § 1 Abs. 1 BewachV für Berufe in der Sicherheit gemäß § 34a GewO. Darunter fällt nach Abs. 1 Satz 1 die gewerbsmäßige Bewachung von fremden Leben oder Eigentum.

Die BewachV richtet sich an Sicherheitskräfte und Sicherheitsunternehmer. Darin werden Pflichten konkretisiert, wie Angaben bei der Antragstellung (§ 3), Unterrichtung und Entbehrlichkeit einer Unterrichtung (§§ 7, 8) ablaufen, was eine Dienstanweisung beinhaltet (§ 17) oder wie die Meldepflicht beim Waffengebrauch (§ 20) aussieht.