Funktion der Verordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist eine amtliche Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 2006. Die Verordnung regelt die rechtlichen Voraussetzungen dun Rahmenbedingungen des Ausbildungsberufes zur SKSS. 

Die Verordnung war eine Reaktion auf das steigende Bedürfnis nach einer Schaffung von bundeseinheitlichen Standards im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten in der Wach- und Sicherheitsbranche. Durch das materielle Gesetz werden etwa verbindliche Grundsätze über den Ausbildungsinhalt und den Ablauf der Abschlussprüfungen festgelegt. Ähnliche Verordnungen gibt es auch für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und den Meister beziehungsweise die Meisterin für Schutz und Sicherheit. 

Aus Sicht einer angehenden Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder sonstige Interessenten lohnt sich ein Blick in die Verordnung, da diese die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung zur SKSS übersichtlich und kompakt darstellt. 

Inhalte der Berufsausbildung zur SKSS

Aus § 1 ergibt sich, dass die Berufsausbildung eine anerkannte staatliche Ausbildung darstellt und den Anforderungen von § 4 Abs. 1 BBiG gerecht wird. Die Dauer der Ausbildung ist auf zwei Jahre ausgelegt. Im dritten Paragraphen sind die Inhalte der Ausbildung aufgeschlüsselt. Wie auch die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gliedert sich die Berufsausbildung zur SKSS in die Abschnitte A und B. 

Demnach ist die Ausbildung zur SKSS der FKSS thematisch weitestgehend identisch. Allerdings werden einzelne Inhalte gar nicht oder in gekürzter Form behandelt. 

Bei einer SKSS werden nicht behandelt: 

die Punkte nach Abschnitt Nr. 7. ( Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation) und 8. (Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen). Die übrigen Inhalte können in § 3 der Verordnung eingesehen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/schsiservausbv/index.html#BJNR094000008BJNE000400000