Verkehrssicherung bezeichnet die Gesamtheit an Maßnahmen, die für die Vermeidung von unnötigen Gefahren erforderlich sind. Wird die Verkehrssicherung ganz oder teilweise missachtet, kann dies Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Verantwortlichen begründen. Anstelle von Verkehrssicherung spricht man auch von Verkehrspflichten oder Verkehrssicherungspflichten. Wie eine Verkehrspflicht aussieht, hängt ganz vom Einzelfall ab. Im Allgemeinen hat jeder Hüter einer Gefahrenquelle alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die für die Verhinderung von Schäden an anderen notwendig sind. So hat zum Beispiel der Herr oder die Herrin eines American Staffordshire Terrier den Hund beim Gassi gehen mit einem beißsicheren Maulkorb zu versehen und anzuleinen.

Nach dem Deliktsrecht ist es zudem erforderlich, dass der Schaden kausal entstanden ist. Dies meint, dass die Verletzung des fremden Rechtsgutes aufgrund der Verkehrssicherungspflicht eingetreten sein müsste. Auf der Kausalitätsebene prüft man die Ursächlichkeit eines pflichtwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden. Ein Ereignis ist kausal, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kam es zu einer Beißattacke durch den American Staffordshire Terrier infolge einer Missachtung der Haltungspflichten ist das Ereignis kausal. Der Hund wäre mit Maulkorb nicht in der Lage gewesen, zu beweisen. Der Verletzte hätte dementsprechend einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Erstattung der Heilkosten.