Mithilfe der Verhaltenserkennung sollen Straftaten im Vorfeld erkannt werden, sodass dessen Ausführung verhindert wird. Die Verhaltenserkennung wird von Sicherheitskräften mithilfe offener und verdeckter Ermittlungen durchgeführt. Üblicherweise findet dies im Milieu politisch motivierter Täter statt, die ihre Überzeugungen durch Terrorakte versuchen durchzusetzen. Die Ermittler versuchen kriminelle Vorhaben in der Vorbereitungs- und Planungsphase zu erkennen. Es besteht zwar nur eine relativ geringe Chance eine Straftat vor dessen Ausführung zu unterbinden, doch durch Sensibilisierung der Sicherheitskräfte und der Präsens an Gefahrenorten wird diese Chance sichtlich erhöht.
Bestimmte Verhaltensmuster gelten als besonders auffällig. Mit einem geschulten Blick lassen sich diese erkennen. Charakteristisch für eine terroristische Tat sind Bewegungsabläufe, die wie fremdgesteuert wirken. So kann aus der dubiosen Übergabe eines Gepäckstückes geschlossen werden, dass es sich darum gegebenfalls um eine präparierte Sprengvorrichtung handeln könnte. Weitere Hinweise ergeben sich aus Gestik und Mimik. Der Täter drückt Emotionen wie Erregung oder Unsicherheit unterschwellig aus, auch wenn er versucht sich dies nicht anmerken zu lassen. Händekneten, Hand-Hals-Bewegungen oder „Nesteln“ gelten als die klassischen Stresssymptome.

Die oben genannten Verhaltensmuster gelten nicht automatisch als Garantie für das Vorhaben einer Straftat. Vielmehr deuten sie darauf hin. Letztendlich sind ein erhebliches Maß an Wissen und Erfahrung beim betreffenden Sicherheitspersonal gefragt.