Als Verbrechen bezeichnet man nach § 12 Abs. 1 StGB Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Dazu zählen beispielsweise schwerer Raub, schwere Brandstiftung oder Totschlag. Solche Straftaten, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden, sind sogenannte Vergehen.