Umfang

Das Verbandsbuch ist Bestandteil eines Verbandkastens. Der Verbandskasten enthält Medikamente und Verbandsmaterial, die für Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig sind. Das Büchlein besteht aus einer Tabelle und dient der Protokollierung von Angaben über den Hergang des Unfalls und Gesundheitsschadens. In das Verbandsbuch sind bei Benutzung folgende Daten einzutragen:

  • Name der verletzten beziehungsweise erkrankten Person
  • Datum und Uhrzeit
  • Ort
  • Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung
  • Name der Zeugen
  • Art und Umfang der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers oder der Ersthelferin

 

Aufbewahrung

Nach Paragraf 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist das Verbandsbuch nach der letzten Eintragung noch 5 Jahre lang aufzubewahren. Da das Verbandsbuch personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO enthält, muss es vertraulich aufbewahrt werden. Dies meint, dass es vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen ist.

 

Zweck

Das Verbandsbuch ist für den Betriebsart oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit von Bedeutung. Anhand der Informationen kann das betriebliche Gesundheitsniveau untersucht und ausgewertet werden. Außerdem kommt den Angaben womöglich eine wichtige Funktion als Beweismittel zuteil. Zum Beispiel, wenn Spätfolgen beim Verletzten oder Erkrankten eintreten.