Der Begriff Urlaubsgeld – umgangssprachlich auch als 14. Monatsgehalt bezeichnet – umschreibt eine freiwillige finanzielle Zuwendung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Anders als Urlaubsentgelt meint Urlaubsgeld nicht die Fortzahlung des Lohnes während der Urlaubszeit, sondern einen Bonus. 

Es besteht daher auch keine gesetzliche geschriebene Verpflichtung. Vielmehr ergibt sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld entweder aus tarif- oder einzelvertraglichen Bestimmungen. Anhand von Urlaubsgeld wird die seelische Erholung und körperliche Regeneration unterstützt. Die Zuwendungen wirken sich günstig auf die Mitarbeitermotivation aus.