Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu.  Zahlreiche Arbeitskräfte nutzen diese Zeit, um sich im Ausland zu erholen.

 

Der Urlaub dient der seelischen Erholung und körperlichen Regeneration einer Sicherheitskraft (Arbeitnehmer). Er muss im Vorhinein rechtzeitig geplant werden. Dies heißt aus arbeitsrechtlicher Perspektive: der Arbeitnehmer muss den gewünschten Urlaubszeitraum beim Betrieb rechtzeitig anzeigen. Dem Wachunternehmen (Arbeitgeber) steht das Recht auf „Planungssicherheit“ zu.

Das Recht auf Planungssicherheit ist nicht an „starre Fristenpläne“ gebunden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Betrieb muss in seiner Dienstplanung auf die Abwesenheit seines Mitarbeiters reagieren können. Der Antrag auf Urlaubsgewährung sollte also möglichst früh gestellt werden. Die Urlaubstage dürfen erst nach Genehmigung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. 

Form des Antrages

Der Antrag sollte aus schriftlich gestellt werden. In dem Schreiben muss die zeitliche Dauer und das Datum des Erholungsurlaubes hervorgehen. Dieser Antrag muss im Anschluss genehmigt werden. Achtung: Ein Schweigen oder Nichtreagieren des Arbeitgebers stellt keine Genehmigung dar.

Ablehnung des Antrages

Was können Arbeitgeber tun, wenn der Antrag auf Urlaubsgewährung abgelehnt wird? Zunächst einmal sollte der Betroffene sich bei dem Planungsverantwortlichen höflich erkundigen. In einem klärenden Gespräch werden die Gründe aller Voraussicht nach mitgeteilt. 

Im schlimmsten Fall könnte sich die Wachkraft mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht erwehren, wenn es an einer substantiierten Begründung des Arbeitgebers fehlt. Nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz sind Sicherheitsunternehmen dazu verpflichtet, bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Es sei denn, dem stehen dringende betriebliche Belange entgegen. Bei Einleitung rechtlicher Schritte sollte jedoch unbedingt bedacht werden, dass dies den Betriebsfrieden erheblich beeinträchtigen kann.