Der (Erholungs-)Urlaub dient der geistig-seelischen und physischen Regeneration eines Arbeitnehmers. Der Urlaubsanspruch wird im deutschen Arbeitsrecht grundlegend durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Die Bestimmungen des BUrlG können durch tarifvertragliche Bestimmungen oder Sondergesetze wie das Jugendschutzgesetz oder Mutterschutzgesetz überlagert und modifiziert werden. 

Anwendungsbereich

§ 1 BUrlG enthält die unantastbare Bestimmung, demnach jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Arbeitnehmer ist, wer einen Arbeitsvertrag gemäß § 611a Abs.1 BGB mit einem Arbeitgeber geschlossen hat. Also zu „weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit“ gegen Lohnzahlung verpflichtet ist. Nach § 2 BUrlG gelten die Regeln den BUrlG auch für arbeitnehmerähnliche, also wirtschaftlich unselbstständige Personen.

Zeitliche Dauer

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG stehen jedem Arbeitnehmer im Regelfall jährlich 24 Werktage als Urlaubstage zu. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Urlaubstage sind vollumfänglich wie Arbeitstage zu bezahlen.

Werdende Mütter werden sechs Wochen vor der Entbindung von der Arbeit freigestellt. Diese Freistellung ist nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Für die ersten acht Wochen nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot. So handelt es sich nach § 24 MuSchG um eine eigene Regel, die Urlaubsansprüche nicht berührt. 

Werden Urlaubsansprüche in einem Kalenderjahr nicht vollumfänglich geltend gemacht, können sie in das nächste Jahr „transportiert“, d.h. dort zusätzlich geltend gemacht werden.

Für Sicherheitskräfte, die unter den Anwendungsbereich von Tarifverträgen, können anhand des Vertrages besondere Bestimmungen gelten. So darf der Urlaub bei fünftägiger Beschäftigung im Jahr auf 20 Tage und bei sechstätiger Beschäftigung pro Woche auf 24 Werktage reduziert werden. Zum Schutze von Minderjährigen enthält § 19 JSchG erweiterte Urlaubsansprüche. Danach stehen etwa einem unter 18-Jährigen mindestens 25 Werktage zu.