Funktion

Der Unterrichtungsnachweis dient gegenüber der zuständigen Behörde zur Bescheinigung an der Teilnahme einer Unterrichtung angehender Sicherheitskräfte für eine Wachtätigkeit nach § 34a GewO. Anhand einer Unterrichtung werden die notwendigen fachlichen und rechtlichen Grundkenntnisse vermittelt. Der Unterrichtungsnachweis ist damit eine grundlegende Berufsqualifikation  und Einstieg in das Feld gewerblicher Sicherheitsdienstleistungen. 

Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewacht, muss gemäß § 34a GewO Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewO nachweisen, über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Fähigkeiten zu verfügen. Dieser Nachweis erfolgt grundsätzlich anhand eines Unterrichtungsnachweises. In Ausnahmefällen muss eine Sachkundeprüfung absolviert werden, siehe unten.

Bei § 34a GewO handelt es sich um eine Regulierungsvorschrift. Das heißt, das Wachgewerbe ist bestimmten Grenzen und Rahmenbedingungen unterworfen. Danach dürfen nur solche Personen gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen anbieten, welche die Voraussetzungen des  § 34a GewO erfüllen. Tätigkeiten außerhalb dessen sind den Einschränkungen nicht unterworfen. 

Dies führt zu der Frage, was Bewachen im Sinne des Gesetzes darstellt und wann die Tätigkeit als gewerblich gilt. 

Bewachung

Bewachung meint, dass eine Person für fremde Rechtsgüter und Interessen Obhuts- und Schutzpflichten übernimmt. Der oder die Bewachende ist für die Integrität des Schutzobjektes verantwortlich. Um diese zu garantieren, trifft die Wachperson im Vorfeld die notwenigen Maßnahmen, um Gefahren zu verhüten. Kommt es dennoch zu einer Gefahr oder einem Angriff, werden die feindlichen Fremdeinwirkungen anhand der notwendigen und rechtlich gestatteten Verteidigung abgewehrt. Klassische Wachberufe sind etwa der Personenschützer oder Museumswächter. 

Nicht als Bewachung – und damit unterhalb der Schwelle gewerberechtlicher Regulierungen – liegen solche Tätigkeiten, die sich in reinen Servicefunktionen erschöpfen. Wer beispielsweise an einer Großveranstaltung als Ordner tätig ist und Autofahrern einen Parkplatz zuweist, handelt nicht im Rahmen von Obhutspflichten. Für das parkende Kfz wird keine Verantwortung übernommen. Stattdessen erschöpft sich die Tätigkeit darin, einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten. 

Ebenso fallen sogenannte Privatermittler nicht unter das Bewachungsgewerbe. Also wer von einem Kunden als Detektiv beauftragt wird und in dessem Interesse recherchiert.

Gewerbe

Wann ist eine Wachtätigkeit Ausdruck der Betätigung eines Gewerbes? Gewerblich meint, dass die Schutzpflichten auf dem freien Markt angeboten, auf gewisse Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. 

Das heißt, die Dienstleistung steht grundsätzlich einem unbeschränkten Personenkreis zur Verfügung. Auf die tatsächlich Dauer der Betätigung kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Wille des Handelnden. Also, ob die Wachperson ihren Beitrag zur Sicherheit längerfristig anbieten möchte. 

Das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht ist zu bejahen, wenn Einkünfte erzielt werden sollen. Das liegt zum Beispiel vor, wenn die Sicherheitskraft anhand der Tätigkeit ihren Lebensunterhalt oder zumindest einen Teil davon verdient.

Beispiel: Der körperlich fitte A ist ein Freund des B. Dieser fragt A, ob er auf seiner Hochzeitsparty Einlasskontrollen durchführen könnte. A kann seinem Freund den Gefallen nicht ausschlagen und sagt zu. 

Im Grunde nach geht A einer Wachtätigkeit nach. Er handelt jedoch einmalig und ohne kommerzielle Interessen. Sein Verhalten ist damit nicht gewerbliche Natur. Folglich darf er den Freundschaftsdienst erbringen, ohne dass er dazu die regulierenden Vorschriften des § 34a GewO zu beachten hat.

Inhalte der Unterrichtung

In der Unterrichtung werden rechtliche Grundzüge vermittelt. Behandelt werden das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliche Gesetzbuch und Strafgesetzbuch. Ferner sind das Gewerbe-, und Datenschutzrecht sowie Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 23 Gegenstand der Unterrichtung. 

Zu den fachlichen Kompetenzen gehören: Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation von Konflikten, interkulturelle Kompetenzen und Basiswissen von Sicherheitstechnik.

Der Unterrichtungsnachweis bescheinigt die Teilnahme an einer Unterrichtung. Also, dass der Teilnehmende an der ca. 80 Stunden umfassenden Unterrichtung aufmerksam zugehört hat. 

Das erworbene Wissen wird jedoch nicht anhand einer Prüfung kontrolliert. 

Abgrenzung zur Sachkundeprüfung

Im Gegensatz dazu beinhaltet die Sachkundeprüfung eine amtliche Überprüfung des Grundwissens. Diese setzt sich aus einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung und eines mündlichen Gespräches zusammen. 

Die Sachkundeprüfung stellt damit eine umfangreichere Berufsqualifikation dar. Diese ist zwar sinnvoll, aber nicht generell verpflichtend. Im Regelfall genügt der Unterrichtungsnachweis. 

In folgenden Berufen ist ausnahmsweise eine Sachkundeprüfung verpflichtend: