Im Jahr 2019 wurden in der Republik 969 Millionen bezahlte Überstunden geleistet. Dies entspricht einer Dauer von über 110 Jahren! Ebenso wurden etwa 957 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Allgemein liegen Überstunden vor, wenn der Wachmitarbeiter sein vertragliche festgelegte Arbeitszeit überschreitet. 

Anspruch auf Überstunden

Arbeitgeber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Überstunden. Mitarbeiter können dem Begehr des Vorgesetzten widersprechen. Allerdings gibt es aus rechtlicher Sicht auch Ausnahmen: 

Ein Wachunternehmer hat ein Recht darauf, Überstunden zu verlangen, wenn eine existenzbedrohende Notsituation vorliegt. In solchen Ausnahmefällen sind Arbeitnehmer kraft ihrer ungeschriebenen Rücksichtsnahme- und Treuepflichten dazu gehalten, helfend einzugreifen. 

Ebenso kann ein Unternehmer Angestellte in leitender Funktion dazu auffordern. Eine leitende Funkton besteht, wenn ein Wachmitarbeiter eine gewisse Selbstständigkeit und Handlungsvollmachten besitzt. Wenn er zum Beispiel andere Mitarbeiter einstellen oder entlassen darf. 

Schließlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch in ihrem Arbeitsvertrag Abweichendes vereinbaren. In den Klauseln eines Einzel- oder Tarifvertrages können Bedingungen festgehalten werden, bei dessen Eintritt ein individueller Anspruch auf Überstunden bestehen soll. 

Ausgleich von Überstunden

Überstunden sind ausgleichspflichtig und müssen nicht ohne Gegenleistung erbracht werden. Ein Ausgleich kann entweder durch Bezahlung oder Freizeit erfolgen. Wird die Arbeitszeit einer Sicherheitskraft etwa von acht auf zehn Stunden ausgedehnt, entstehen zwei Überstunden.  Diese können dann nach dem vereinbarten Stundensatz entlohnt werden. Im Unterschied zu Nachtschichts- oder Feiertagszulagen sind bezahlte Überstunden abgabenpflichtig. Das heißt, vom erlangten Lohn sind anteilsmäßig Steuer und Beiträge für Sozialversicherungen abzuziehen.

Alternativ kann auch ein sogenannter Freizeitausgleich erfolgen. Das geleistete Plus an Arbeitszeit wird faktisch durch ein Plus an Urlaubstagen kompensiert.