Tierabwehrsprays sind Spraydosen, die Reizgase enthalten und ihrer Bestimmung nach gegen Tiere gerichtet werden. Da Tierabwehrsprays ihrem Wesen nach nicht für Anwendungen gegenüber Menschen konzipiert wurden, handelt es sich nicht um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Dementsprechend gelten die verschärften Vorschriften hinsichtlich Vertrieb und Kauf ausschließlich für Reizstoffsprays und nicht für Tierabwehrsprays. 

Eine Anwendung von Tierabwehrsprays zur Verteidigung gegen andere Menschen ist grundsätzlich nicht verboten. Eine Anwendung ist im Rahmen der Verteidigungsrechte nach §§ 32ff. StGB eventuell gerechtfertigt. Es gelten die üblichen Grundsätze hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigung.