Kurzerklärung

Der Telefondienst ist ein grundlegender Zuständigkeitsbereich von Empfangspersonen. Telefondienste werden in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Hotels und Unternehmensgebäuden eingerichtet und im Übrigen in staatlichen Einrichtungen. 

Funktionen

Der Empfangsdienst ist Schnittstelle zwischen den Bedürfnissen von Kunden beziehungsweise Gästen und dem Anspruch auf Sicherheit des Betreibers. Anhand des Telefondienstes tritt der Empfangsdienst in Kontakt zu beiden Seiten und dient als Vermittlung. Kunden müssen einerseits freundlich und serviceorientiert behandelt werden. Umgekehrt ist jeder Kunde potentielle Gefahr gegenüber anderen Kunden. 

Anhand des Telefondienst stellt ein Unternehmen Informationen zur Verfügung. Die Mitarbeiter sorgen für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Der empfangszuständige Mitarbeiter ist meistens die erste Person, die ein Dritter zu Gesicht bekommt. Neben der Service- und Sicherheitsfunktion erfüllt er auch repräsentative Zwecke. Für die gelungene Repräsentation ist ein höflicher Umgangston Grundvoraussetzung. 

 

Verantwortung in der Sicherheit

Ob ein Mitarbeiter auch für die Abwehr von Fremdeinwirkungen zuständig ist, also eine Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO ausübt, erkennt man nicht sofort auf den ersten Blick. Hinter einem Livree am Hotel verbirgt sich nicht immer eine Sicherheitskraft. In anderen Kontexten ist hingegen davon auszugehen, dass der Telefondienst auch Sicherheitsdienst ist. Etwa bei der Betreuung kritischer Infrastrukturen, insbesondere kerntechnischer,  militärischer oder chemischer Anlagen.