Allgemeines

Teilzeitarbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, anhand dessen der Arbeitnehmer einen Teil der zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendigen Kapitals erwirtschaftet.

Die Arbeitszeit ist begrenzt und für Arbeitnehmer sinnvoll, die durch andere Verpflichtungen in ihrem Alltag eingebunden sind. Zum Beispiel die Erziehung der eigenen Kinder oder auch Krankheit.

Verkürzungsanspruch

Der Arbeitnehmer kann einen Vollzeitsarbeitsvertrag in ein Teilzeitverhältnis umwandeln, ohne dass er auf eine Einwilligung des Arbeitgebers angewiesen ist. Hierzu müssen nach § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

„Minijobs“

Die Minijobs beziehungsweise 520-Euro-Jobs sind spezielle Formen eines Arbeitsverhältnisses in Teilzeit. Der Beschäftigte ist von der Steuer- und Versicherungspflicht entbunden, Brutto ist also gleich Netto. Allerdings ist die Lohnhöhe auf 520 Euro (ab Oktober 2022) begrenzt.