Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Kurzerklärung

Unter den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) versteht man eine Form des Rechts sui generis, d.h. Normen eigener Art, welche der Konkretisierung von Schutzvroschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen. 

Zustandekommen

Die TRBS stellt daher Vorschriften eigener Art da, weil sie nicht vom staatlichen Gesetzgeber erlassen werden, sondern faktisch von praxisnahen Fachgremien herrühren. Dies mag auf den ersten Blick eigenartig anmuten, wo doch das Gewaltmonopol gemäß Art. 20 Abs. 3 GG beim Staate liegt. Gesetze des BGB oder StGB, usw. entstehen in erster Linie durch Stimmenmehrheit innerhalb der gewählten Volksvertreter der Landesparlamente und des Bundestages. 

Weshalb stammen die Bestimmungen der TRBS daher von einem externen Ausschuss? Inhaltlich spiegeln die technischen Regeln den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Es handelt sich um höchst kleinteilige Regeln, welche in möglichst detaillierten Schritten die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln darstellen. Eine solch detaillierte Darstellung erfordert jedoch besonders vertiefte Kenntnisse. Von einem Parlamentarier kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass er beispielsweise über eine hinreichende Expertise zur Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (TRBS 2152) oder Vermeidung von Druckgefährdungen an Gasfüllanlagen (TRBS 3151) verfügt. Ferner würde ein solches Vorgehen den Bundestag überfrachten und personelle und zeitliche Ressourcen für übergeordnete Ziele nehmen.

Dies hat zur Folge, dass die in die Tausende gehenden Vorschriften von einem Ausschuss für Arbeitssicherheit konzipiert und vom Bundesministerium für Arbeit und Familie förmlich verkündet werden. 

Parallelen zu Unfallverhütungsvorschriften

Ein solches Vorgehen findet sich auch bei den Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden auch als DGUV Vorschriften bezeichnet, da sie vom Verein der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stammen. Auch hier besteht eine derartige Spezifizierung und Tiefe, dass die Ausarbeitung an einzelne Expertengruppen aus der Berufspraxis abgegeben wird.