Die Straftäter haben sich häufig auf eine bestimmte Sache spezialisiert und sind in der Lage beispielsweise ein Mobiltelefon durch einen „geübten Handgriff“ aus der Hosentasche eines Passanten zu entwenden. Besondere Vorsicht ist in folgenden Gefahrensituationen geboten:
– Enge: Taschendiebe nutzen die räumliche Enge bei bestimmten Situationen. Dazu zählen Menschenansammlungen in Bus/Bahn, am Bahnhof, im Flughafen, im Kaufhaus, an Großveranstaltungen, etc.
– Körperliche Nähe: die körperliche Nähe wird vom Täter künstlich herbeigeführt: beispielsweise durch „versehentliches“ Anrempeln, Antanzen, Fragen nach dem Weg oder der Uhrzeit, usw.
– Opfer ist eingeschränkt: Der Täter nutzt körperliche Behinderungen, ein hohes Alter oder Trunkenheit des Opfers aus.
– Aufmerksamkeit ist abgelenkt: Das Opfer ist zum Beispiel am Bahnhof mit dem Lesen von Fahrplänen oder dem Ein- und Aussteigen aus einer Bahn beschäftigt. Charakteristische Opfer von sind zudem auch durch Kinder abgelenkte Mütter oder schlafende Personen (zum Beispiel auf einer Zugfahrt).
Prävention
Durch bestimmte, einfach zu erfüllende Maßnahmen wird Taschendiebstahl erschwert. So sind bestimmte Verhaltensmuster von Fremden, wie Anrempeln, Beschmutzen der Kleidung und übergroße Hilfsbereitschaft charakteristische Warnzeichen. In Vorbereitung auf einen Schadensfall empfiehlt es sich zudem wichtige Daten zu dokumentieren. Dazu zählen: Nummern von Personalausweis, Führerschein, Giro- und Kreditkarte, SIM-Kartennummer der Telefonkarte und die IMEI-Nummer.
Desweiteren tragen folgende Punkte zu mehr Sicherheit bei:
– nicht mehr Bargeld als nötig mitnehmen
– Kreditkarte, Mobiltelefon und Ausweise nach Möglichkeit an verschiedenen Orten aufbewahren
– Geld- und Wertgegenstände nah am Körper und für einen Passanten nicht sichtbar aufbewahren
– Taschen geschlossen halten
– in Menschenmengen den Rucksack vor dem Körper tragen
– große Bargeldbeträge in einem getrennten Nebenraum auszahlen lassen
Im Schadensfall
– Außenstehende Personen unverzüglich auf den Diebstahl aufmerksam machen
– den Vorfall an der Polizeistelle persönlich zur Anzeige bringen und sich eine Quittung von gestohlenem Personalausweis, Führerschein, etc. austellen lassen
– Bankkarten über den allgemeinen Sperrnotruf 116 116 sperren lassen