Im allgemeinen Teil ist Grundsätzliches geregelt:
· Geltungsbereich des Gesetzes
· Gesetzliche Definitionen
· (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit
· Täterschaft und Teilnahme (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe)
· Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe)
· Sanktionenrecht (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen)
· Verjährung
Im besonderen Teil sind die Strafbestände nach sogenannten Rechtsgütern geordnet:
· Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
· Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
· Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)
· Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)
· Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)
· Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)
· Straftaten gegen die persönliche Freiheit
· Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)
· Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
· Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
· Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.)