Die Bezeichnung Störfall meint eine ungewollte Situation, die als Resultat aus einem bestimmten Geschehen resultiert. Die Lage wird mithilfe von organisatorischen, personalen, baulichen oder technischen Maßnahmen bewältigt. Im Vorhinein schützt präventives Sicherheitsmanagement das Entstehen solcher Gefahren. Man klassifiziert Gefahrensituationen in Störfälle, Notfälle und Katastrophen. Der Störfall stellt dabei das unterste Glied dieser Gefahrenkette dar. Die Konsequenzen betreffen ein eingegrenztes System und sind, im Gegensatz zur Katastrophe, nicht grenzüberschreitend. Eine Störsituation ist darin charakterisiert, dass sie den Normalbetrieb durch übliche Mitteln zwar behindert, allerdings nicht verhindert.
Beispiele nach Branchen
In der Informationstechnologie (IT) beschreibt der Begriff üblicherweise den Ausfall von einem oder mehreren Rechnern. Dies kann zu Verzögerungen beim Zugriff auf einen Server führen. Die Auswirkungen auf den Geschäftsablauf sind zwar spürbar, aber gering.

Im Zusammenhang mit der Umwelt sind Störfälle vor allem für erzeugende Betriebe, insbesondere aus der Chemie, relevant. Die sogenannte Störfallverordnung definiert Störfall in § 2, Nr 3 folgendermaßen:  „Ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer
Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem unter diese Verordnung fallenden Betriebsbereich oder in einer unter diese Verordnung fallenden Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden nach Anhang VI Teil 1 Ziffer I Nr. 4 führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind;“