Unter Stimmerkennung beziehungsweise Spracherkennung versteht man das maschinelle Erkennen menschlicher Worte oder Sätze durch eine entsprechende Identifikationssoftware. 

Während etwas ältere Geräte lediglich einzelne Befehle verstehen und auf ein begrenztes Vokabular zurückgreifen konnten, sind neuere Geräte in der Lage, auch flüssiges Reden beziehungsweise natürliche Sprache zu verstehen. 

Anwendungsmöglichkeiten

Stimmerkennung ermöglicht eine komfortablere Durchführung der Identifikation von Person. Der Akteur muss keinen Schlüssel oder Chipkarte mit sich führen, um seine Berechtigung auszuweisen. Stattdessen reicht ein einfacher Sprachbefehl aus.

Damit ist die Spracherkennung insbesondere für automatisierte Zutritts- und Zugangskontrollen interessant.

Ebenso können anhand der Stimmerkennung bereits Transaktionen durchgeführt werden, ohne das der Inhaber eines Bankkontos auf eine Karte angewiesen ist.

Rechtliches

Weitreichende technische Potentiale werden durch das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht reguliert. Gesprochene Stimmsätze können als persönliche Daten in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fallen. Demnach ist eine Verarbeitung (Übermittlung, Speicherung, Verwertung, etc.) grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich.