Gemäß DIN 20163 werden Sprengstoffen in zwei Klassen unterteilt:
– militärische Sprengstoffe (zum Beispiel TNT)
– gewerbliche Sprengstoffe (Wettersprengstoffe für Verwendung unter Tage oder Gesteinssprengstoffe z. B.)
Selbstlaborate
Als Selbstlaborate werden selbst hergestellte explosionsgefährliche Stoffe bezeichnet. Im Gegensatz zu Sprengstoffen gelten diese als nicht handhabungs- und transportsicher. Der Umgang und die Herstellung dessen ist lebensgefährlich und daher vom Gesetzgeber verboten. Selbstlaborate werden in der Regel zu kriminell oder terroristisch motivierten Taten konstruiert. Die Verwendung von Sprengstoff ist genehmigungspflichtig. Der rechtlicher Rahmen ist durch das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe von 1969 gegeben.