Die Sozialversicherung bietet insbesondere für den Arbeitnehmer Schutz und schafft zudem soziale Sicherheit. Die darin enthaltenen Beiträge setzten sich aus folgenden fünf Sparten zusammen: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Die Beträge dieser Sparten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleiche Teile (mit Ausnahme der Pflegeversicherung) und richten sich prozentual nach dem Erwerbseinkommen.
Versicherung Beitragssatz Anteil Arbeitgeber … Arbeitnehmer
Krankenversicherung 14,6 Prozent 7,30 Prozent 7,30 Prozent
Rentenversicherung 18,7 Prozent 9,35 Prozent 9,35 Prozent
Pflegeversicherung 2,35 Prozent 1,175 Prozent 1,175 Prozent
davon Kinderlose über 23 Jahre: 2,60 Prozent 1,175 Prozent 1,425 Prozent
Arbeitslosenversicherung 3,00 Prozent 1,50 Prozent 1,50 Prozent