Unter dem Sonntagszuschlag versteht man eine Zulage, welche an Arbeitnehmer in der Sicherheitsbranche für Schichten an Sonntagen anteilig auf Arbeitsstunden gezahlt werden. Die Zulage ist steuerfrei und dient als Kompensation für Arbeit an „eigentlich“ arbeitsfreien Tagen. Sonntage dienen der seelischen und körperlichen Regenerierung. Wer dennoch arbeitet, soll anhand des Zuschlags entschädigt werden.
Neben dem Sonntagszuschlag existieren noch Nacht- und Feiertagszuschläge. Im Einzelfall können die Zulagen kombiniert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wer in den Morgenstunden eines Sonntags den Eingang einer gastgewerblichen Diskothek bewacht.
Rechtlicher Rahmen
Sonntagsarbeit beinhaltet den Zeitraum von 00:00 bis 24:00 Uhr. Nach § 15 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben. Dieser Ersatzruhetag ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren. Dabei wird der Beschäftigungszag mitgezählt, § 15 Abs. 3 ArbZG.
Für bestimmte Personengruppen sind generelle Verbote zur sonntäglichen Arbeit zu beachten. Nach § 17 Abs. 1 Jugendschutzgesetz gilt die Grundregel: an Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. In Abs. 2 der Vorschrift werden einige Ausnahmen genannt. Dazu zählt zum Beispiel das Gaststättengewerbe oder Gaststättengewerbe oder Mitwirkungen an kulturellen Aufführungen. Die Sicherheitsbranche nach § 34a GewO ist jedoch nicht durch eine Ausnahme privilegiert.
Dasselbe gilt nach § 7 Mutterschutzgesetz für werdende Mütter.
Anspruch auf Sonntagszuschlag
Wer an Sonntagen beschäftigt ist, hat Anspruch auf einen Zuschlag. Dies gilt sogar dann, wenn der Zuschlag nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde! Anstelle einer finanziellen Entschädigung kann auch ein Freizeitausgleich gewährt werden. Diese Möglichkeit kann für Sicherheitsunternehmer vorteilhaft sein, da dem Arbeitgeber Mehrkosten erspart werden. Anstelle einer Extrazulage kann er die Wachkraft für eine entsprechend vergütete Zeit lang von der Arbeit freistellen.
Höhe der Sonntagsschichtzulage
Die Höhe der Zulage kann sich allgemein ergeben aus:
- gesetzlichen Bestimmungen,
- individuellen Arbeitsverträgen
- oder Tarifverträgen
Stets gilt der Grundsatz der Steuerfreiheit. Dies meint, die Sonntagsschichtzulage ist nicht zu besteuern und beim Brutto-Netto-Abzug außen vor zu lassen.
In der Sicherheitsbranche richtet sich die Höhe des Sonntagszuschlags nach zahlreichen Tarifverträgen. Welche Bestimmung gilt, hängt von der Art der Tätigkeit und dem Bundesland ab. Auch können darin andere Berechungszeiten festgelegt werden. So gelten in Eingien Bundesländern bereits Arbeiten ab 20 Uhr als Nachtarbeit. Die Zuschlagsquote variiert in den Bundesländern. Spitzenreiter sind unter anderem NRW mit 50 Prozent im Jahr 2020. In Bayern kann die Zulage lediglich drei Prozent betragen
Tarifverträge mit einer Gültigkeit von einem Jahr bestehen im Sicherheitsgewerbe bei folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Pforte
- Event
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
- Revierdienst
- NRZ / NSL
- IHK geprüfte Wachschutzfachkraft (WFK)
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS)
Übersicht des Sonntagszuschlags – gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
Bundesland | Quote | Berechnungszeitraum |
Baden-Württemberg | 35 % | 00:00 – 24:00 |
Bayern |
26 % 3 % |
06:00 – 20:00
20:00 – 06:00 |
Berlin | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Brandenburg | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Bremen | 50 % | 00:00 – 24:00 |
Hamburg | 50 % | 00:00 – 24:00 |
Hessen | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Mecklenburg-Vorpommern | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Niedersachsen (GÖD) | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Nordrhein-Westfalen | 50 % | 00:00 – 24:00 |
Rheinland-Pfalz | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Saarland | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Sachsen (GÖD) | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Sachsen-Anhalt | 25 % | 00:00 – 24:00 |
Schleswig-Holstein | 10 % | 00:00 – 24:00 |
Thüringen | 15 % | 00:00 – 24:00 |
Tarifpartner Verdi und BDSW