Das Sonderzugangsrecht ermächtigt staatliche Institutionen im Falle von Gefahr im Verzug oder einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, auch gegen den Willen des Hausrechtsinhabers eine Durchsuchung vorzunehmen. Gefahr im Verzug bezeichnet die Sachlage, dass unmittelbar Schäden eintreten oder Beweismittel verloren gehen werden, wenn keine sofortigen Gegenmaßnahmen unternommen werden. Folgende Gruppen können vom Sonderzugangsrecht gebrauch machen:

 

Zum Hausrecht und insbesondere den Jedermannsrechten gibt es nähere Infos unter:

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