Eine Absperrung gilt als Sicherheitszaun, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:

In der mündlichen Prüfung zur Sachundeprüfung gem. § 34 a GewO wird häufig nach der Beschaffenheit und Beispielen gefragt. Mindestens vier Arten von Sicherheitszäunen sollte der Prüfling nennen können: