Der Sicherheitsschuh ist ein Halbschuh oder Stiefel, welcher als Schutzschuh von gewerblichen Sicherheitskräften im Außendienst getragen wird.

Sicherheitsschuhe können zwar wie Arbeitsschuhe während des Wachdienstes getragen werden, allerdings verfügen sie über eine Zehenschutzkuppe, Arbeitsschuhe nicht. Optisch sind die Schuhe nicht unbedingt zu unterscheiden. Beide Varianten haben in der Regel eine Oberfläche aus Leder und eine Hartgummisohle. 

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Regel 112-191 unterscheidet man Sicherheitsschuhe abhängig von ihrer Schutzleistung nach verschiedenen Schutzklassen. Die Klassifizierung folgt in etwa dem Prinzip der Resistance Classes im Einbruchschutz. 

Sicherheitsschuhe verfügen über folgende Eigenschaften: 

S1 S2 S3 S4 S5
antistatisch

öl- und benzinresistente Sohle

Energieaufnahme im Fersenbereich (und Durchtrittsicherheit bei sogenannten SP1-Schuhen)

antistatisch

öl- und benzinresistente Sohle

Energieaufnahme im Fersenbereich

bedingt wasserdichte Sohle

antistatisch

öl- und benzinresistente Sohle

Energieaufnahme im Fersenbereich

durchtrittsicher

antistatisch

öl- und benzinresistente Sohle

Energieaufnahme im Fersenbereich

voll wasserdichte Sohle

antistatisch

öl- und benzinresistente Sohle

Energieaufnahme im Fersenbereich

durchtrittsicher und voll wasserdicht

Ein Schuh ist antistatisch, wenn der DUrchgangswiderstand zwischen 105 Ohm und 108 Ohm liegt. 

Durchtrittsicherheit ist gegeben, wenn der Träger nicht Gefahr läuft, sich durch den Tritt auf spitze Gegenstände zu verletzen. Diese Eigenschaft ist insbesondere im Brandschutz von Bedeutung. 

Sicherheitsschuhe gelten als bedingt wasserdicht, wenn die Wasseraufnahme weniger als 30 % beträgt. 

Eine Zehenschutzkappe sollte Belastungen bis zu 200 Joule aushalten.