Ein Kaufhausdetektiv muss gemäß § 34 GewO die Sachkundeprüfung (SKP) erfolgreich absolviert haben, welche insbesondere im IHK-Lehrgang Sicherheitskraft im Handel erworben werden kann. Der Lehrgang Sicherheitskraft im Handel bereitet auf eine Tätigkeit im Einzelhandel als Ladendetektiv beziehungsweise Shopguard vor. Für die Ausübung dieser Tätigkeit muss die jeweilige Person das dafür notwendige, handlungsspezifische Wissen erwerben und Kenntnisse über geltende Rechtsvorschriften besitzen. 
Zunächst werden Kenntnisse über die Kriminalitätsentwicklung, Inventurschäden, sicherheitsrelevante Aufgaben und die gesetzlichen Grundlagen über Dienstleistungen im Einzelhandel vermittelt. Die Sicherheitskraft im Handel erwirbt darüber hinaus Grundkenntnisse der Sicherheitstechnik und bekommt Einblicke in die Bargeld- und Beleglogistik. Ein weiterer Bestandteil sind das Durchführen organisatorischer Maßnahmen und die Aufgabenvorbereitung. Dies beinhaltet objektspezifische Tätigkeiten, Einweisungen, sowie Verfahren und Statistiken. Darüber hinaus werden Qualifikationen zum Ablauf der tätergruppenbezogen Feststellungsbearbeitung vermittelt.