Ein Sicherheitskonzept ist eine beliebige Strategie, um ein angestrebtes Sicherheitsniveau nach Plan realisieren zu können. Je nach Schutzobjekt oder Veranstaltung kommen verschiedene Maßnahmen in Frage. Dazu gehören bauliche, technische, organisatorische und verkehrstechnische Maßnahmen. Sicherheitskonzepte unterscheiden sich durch die jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers, die örtlichen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Grundlage aller Konzepte sind die Drei Säulen der Sicherheit: mechanischer Grundschutz, elektronische Überwachungseinrichtung und Organisation der Alarmverfolgung. Ein taugliches Sicherheitskonzept ist möglichst lückenfrei und schließt eine Notfall- und Katastrophenschutzplanung mit ein.
Es gibt Ganzheitliche- und Teilkonzepte. Ganzheitliche Maßnahmen treten nur in besonders schwerwiegenden Fällen auf. Dazu gehören Kraftwerke, Industrieanlagen und Verwaltungs- und Rechenzentren. Teilkonzepte meinen einen bestimmten Bereich der Sicherheit, wie zum Beispiel den Brandschutz oder Zutrittskontrollen. Die Haftungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise Veranstalter. Denn die jeweilige Person oder das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Sicherheitsmaßnahmen vor Ort gegeben sind und eingehalten werden. Ein Sicherheitskonzept muss von Genehmigungsbehörden geprüft und abgesegnet werden. Bei Großveranstaltungen ist festgelegt, dass das Konzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst erstellt und vom Bürgermeister genehmigt werden muss. Nach VStättVO § 43 Abs. 2 gilt dies, wenn die Personenzahl von 5 000 überschritten wird. In diesem Falle wäre auch die Stadt für Schäden mitverantwortlich.