Es gibt Ganzheitliche- und Teilkonzepte. Ganzheitliche Maßnahmen treten nur in besonders schwerwiegenden Fällen auf. Dazu gehören Kraftwerke, Industrieanlagen und Verwaltungs- und Rechenzentren. Teilkonzepte meinen einen bestimmten Bereich der Sicherheit, wie zum Beispiel den Brandschutz oder Zutrittskontrollen. Die Haftungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise Veranstalter. Denn die jeweilige Person oder das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Sicherheitsmaßnahmen vor Ort gegeben sind und eingehalten werden. Ein Sicherheitskonzept muss von Genehmigungsbehörden geprüft und abgesegnet werden. Bei Großveranstaltungen ist festgelegt, dass das Konzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst erstellt und vom Bürgermeister genehmigt werden muss. Nach VStättVO § 43 Abs. 2 gilt dies, wenn die Personenzahl von 5 000 überschritten wird. In diesem Falle wäre auch die Stadt für Schäden mitverantwortlich.