Der Begriff Sicherheitsinfrastruktur wird zur Beschreibung der einzelnen Einrichtungen und Komponenten komplexer Sicherheitssystemen auf öffentlicher-rechtlicher (staatlicher) und privater Ebene (insbesondere Sicherheit von Unternehmern). 

Als Infrastruktur bezeichnet man vereinfacht gesagt das ökonomischen beziehungsweise organisatorische Fundament eines Staates. Es wird etwa durch die Bereitstellung von Schienennetzwerken, Straßen, Energieerzeugungsanlagen, etc. verkörpert. Dieser Begriff kann auf  Fragen der Sicherheit beziehungsweise des Sicherheitsmanagements übertragen werden. 

So speist sich der organisatorische Rahmen eines Sicherheitsniveaus aus den Anweisungen und Bestimmungen durch Arbeitgeber, den Vorgaben spezieller Sicherheitskonzepte und den allgemein zu beachtenden Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien durch die Bundesrepublik und Europäische Union. Der durch abstrakte Regeln vorgegebene Rahmen wird in der Praxis durch eine Vielzahl von Komponenten ausgefüllt. Diese Komponenten lassen sich beispielsweise in mechanische, bauliche oder elektronische Sicherheitstechnik, eine Hardware- und Softwareebene, Hoheitsträger und private Sicherheitskräfte unterteilen, u.v.m.

Sicherheitsinfrastruktur ist insbesondere in der Informationssicherheit von Bedeutung. Es bezieht sich dabei auf die Verschlüsselung digitaler Dienstleistungen.