Vielfalt von Dienstleistungen
Der Begriff Sicherheitsdienstleistung ist eine Sammelbezeichnung für alle Tätigkeiten im Rahmen der privaten Sicherheitsbranche. Dazu zählen sämtliche Unterformen des Bewachungsgewerbes. Das Bewachungsgewerbe erzielt Profit durch das Durchführen von entgeltlichen Aufträgen, die ein Kunde erteilt. Der Wirtschaftszweig unterteilt sich in die Bewachung von Personen (Personenschutz) und Sachen (Objektschutz). Sicherheitsdienstleistungen umfassen nicht nur aktive Maßnahmen sondern auch das Erstellen von Sicherheitskonzepten. Diese Präventivmaßnahmen sind Bestandteil der „Säulen der Sicherheit“. Anhand von Modellen werden Prinzipien veranschaulicht dargestellt und von fachkundigem Personal optimiert. Innerhalb einer neutralen Sicherheitsberatungen könne im Vorfeld Konzepte individuell an den Auftraggeber angepasst und optimiert werden. Im entfernteren Sinne fallen auch Dienstleistungen in Bereichen wie Brandschutz, Bauschutz, Schutz von Versammlungsstätten unter den Begriff Sicherheitsdienst. 
Sicherheitsmodell (Planung und Prävention)
Als Basis präventiver Sicherheitsdienstleistung dient die sogenannte „Sicherheitspyramide“ als bewährtes Modell: das Konzept unterteilt in drei zeitlich einander abfolgende Stufen von Sicherheitsmaßnahmen. Die untere Stufe bildet sämtliche vorbeugende Maßnahmen ab (beispielsweise die Auswahl brandresistenter Baustoffe, Planung von Rettungswegen). Auf der mittleren Stufe folgen die aktiven Maßnahmen (Videoüberwachung, Revierdienste, GMAs u. a.). Die Pyramidenspitze ergibt sich aus den reaktiven Maßnahmen. Darunter versteht man Schritte, die bei Eintritt der Gefahr in die Wege geleitet werden.

Gesetzlicher Grundlagen
Die Anforderungen an Angestellte zur Übernahme von Tätigkeiten innerhalb der Branche sind gesetzlich durch die Gewerbeverordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt. In § 34a GewO sind Qualifikationen genannt, die angehende Sicherheitskräfte aufweisen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur vertrauenswürdige Personen mit Bewachungsaufgaben betraut werden. Je nach Beruf muss daher die Sachkundeprüfung absolviert werden.

Sachkundeprüfung
Dadurch erfahren die Sicherheitskräfte die für ihren Bereich geltenden Rechtssätze. In den Berufen als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder der Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren, sowie im öffentlichen Verkehr ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung .Die Inhalte des Eignungstests lauten:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
2. Bürgerliches Gesetzbuch,
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Bewachungsverordnung
Die Bewachungsverordnung (BewachV) beinhaltet eine Reihe an Vorschriften aus dem Bewachungsgewerbe. Darin wird definiert, was eine Bewachung ist, wo sie stattfinden kann und welche Voraussetzungen dafür gelten müssen.In der Bewachungsverordnung ist geregelt, welche Qualifikationen eine Sicherheitskraft für eine Tätigkeit in dem Gewerbe absolviert haben muss. Die Ordnungsämter überprüfen auf kommunaler Ebene die Einhaltung der BewachV.

Die einzelnen Paragraphen beinhalten folgende Aspekte:

§§ 1-5 Details des vorgeschriebenen Unterrichtungsverfahrens
§§ 5a-5d Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
§ 5f die Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§§ 6,7 Vorschriften zu Haftpflichtversicherung und Haftungsbeschränkung
§§ 8-15 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 8 Datenschutz, Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnissen
§ 9 Beschäftigte
§ 10 Dienstanweisung
§ 11 Ausweis, Ausweispflicht
§ 12 Dienst- und Schutzkleidung
§ 13 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
§ 14 Buchführung und Aufbewahrung
§ 15 Unterrichtung der Gewerbeämter
§§ 16-18 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften