Kurzerklärung

Der Sicherheitsbeauftragte (SB) wirkt bei der Durchsetzung sicherheitsrechtlicher Vorschriften am Arbeitsplatz mit. Der SB führt beratende Tätigkeiten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch. Ihm wohnen nach § 22 Abs. 2 SGB VII nur unterstützende Kompetenzen inne. Das Direktionsrecht liegt beim Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte ist daher nicht weisungsbefugt.

Stellung im Betrieb

Umgekehrt muss der Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich keine fachlichen Weisungen entgegen nehmen. Der SB soll eine möglichst neutrale Position einnehmen. Nur so kann er sein Amt unabhängig ausüben. Der Mitarbeiter soll nicht in Interessenkonflikte involviert werden. Dadurch wird eine möglichst objektive Begutachtung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel gewährleistet. 

Welche Rechte und Pflichten ein Sicherheitsbeauftragter im Einzelnen zu erbringen hat, lässt sich allerdings nicht allgemein darstellen. Die Berufsrichtung ist im Gesetz nicht definiert. Stattdessen finden sich etwa in den Unfallverhütungsvorschriften oder dem Arbeitsschutzgesetz Erläuterungen zu einzelnen Berufen wie dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wichtige Tätigkeiten

Generell sollen Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei unterstützen, Vorschriften zur Unfallverhütung und Verhinderung von Berufskrankheiten möglichst gewissenhaft umzusetzen. Ein SB kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften zum Schutze der Beschäftigten. Dazu beobachtet der Sicherheitsbeauftragte Betriebsabläufe und inspiziert regelmäßig Betriebsgegenstände.

Aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten steht er den Betriebsangehörigen bei Fragen zum Arbeitsschutz zur Verfügung. Bei Bürotätigkeiten berät er Mitarbeiter zum Beispiel bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze. Bei physisch besonders anspruchsvollen Aufgaben gibt der Sicherheitsbeauftragte weitergehende Hinweise. Zum Beispiel Erläuterungen zur fachgerechten Aufbewahrung und Benutzung persönlicher Schutzausstattung.

Neben diesen Hinweis- und Beratungsfunktionen dienen Sicherheitsbeauftragte allgemein auch als Vorbild für andere Angestellte. Indem er ein gutes Beispiel für sicherheitsgerechtes Verhalten darstellt, soll die Sensibilisierung vor betriebsbedingten Gefahren erhöht werden. 

Welche Aufgaben vom Sicherheitsbeauftragten konkret übernommen werden, hängt von seiner Expertise und Berufsbezeichnung ab: 

Unterschied zum Werkschutz und anderen Sicherheitsmitarbeitern

Sicherheitsbeauftragte sind trotz der ähnlichen Bezeichnung nicht Teil des Sicherheitsgewerbes im Sinne von § 34a GewO. Ihre Tätigkeit entspricht nicht den Dienstleistungen eines Wach- und Sicherheitsunternehmen. Unter § 34a GewO fällt die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums. Werkschutzmitarbeiter bewachen beispielsweise das Betriebsgelände und übernehmen Zugangskontrollen an der Pforte. Ein Sicherheitsdienst ist dazu zuständig, kriminelles Verhalten abzuwehren. 

Ein SB dagegen konzentriert sich auf Sicherheitsgefahren am Arbeitsplatz beziehungsweise die Einhaltung von Mindestanforderungen von Arbeitssicherheit und  Unfallverhütung. Die Prävention und Abwehr möglicher Straftaten wie Diebstahl oder Hausfriedensbruch steht dabei nicht im Vordergrund.