SGB IX steht für neuntes Sozialgesetzbuch. In Paragraph 1 des Gesetzes werden die Ziele und Schutzgüter definiert. 

Demnach soll das SGB IX Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Personen am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Ebenso werden den Bedürfnissen von Schwangeren und Jugendlichen Rechnung getragen. 

In 160 Paragraphen werden unterhaltssichernde Maßnahmen, etwa durch eine privilegierte Sozialversicherung, tiefgreifender Kündigungsschutz und Integrationsprojekte unter anderem festgelegt.

Ein Sicherheitsunternehmen ist dazu verpflichtet, schwerbehinderte Personen zu beschäftigen oder anstelle dessen eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn es 20 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt.