Allgemeines
Als sensible Informationen bezeichnet man Informationen, die besonderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterstehen und vor Dritten geschützt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere: persönlichkeitsbezogene Daten, Passwörter, Konfigurationseinstellungen, Zugang-Codes, Unternehmensgeheimnisse und sonstige Datenträger, welche in den falschen Händen einen großen (meist finanziellen) Schaden anrichten können. Die Einhaltung des Datenschutzes ist Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Der Transport sensibler Informationen wird von Sicherheitskurieren übernommen. 
Siehe auch
– Artikel-29-Datenschutzgruppe
– Azubi-Effekt
– Datenschutzverpflichtungserklärung
– Informationssicherheitsbeauftragter
– Sicherheitsbevollmächtigter
– Stealth Modus
– Vorratsdatenspeicherung