Bedeutung

Die Abkürzung SDL steht für Sicherheitsdienstleistung und findet Erwähnung unter anderem in der für Sicherheitsdienste relevanten DIN-Norm 77200. 

 

Stationäre und mobile SDL

Es gibt stationäre und mobile Sicherheitsdienstleistungen. Bei stationären SDLs wird der Bewachungsauftrag an einem gleichbleibenden, fixen Ort umgesetzt (zum Beispiel Bahnhöfe, Parkhäuser oder Diskotheken).Eine mobile SDL findet nur vorübergehend an einem bestimmten Ort statt (Festivals, Konzerte, Demonstrationen). 

 

Vereinbarung

Inhalt und Pflichten einer SDL werden anhand des Bewachungsvertrages vereinbart. Rechtlich handelt es sich in den meisten Fällen um einen Werkvertrag nach §§ 631ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Vertragsparteien werden darin als Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Wachunternehmen) bezeichnet. Aus dem Gesetz ergibt sich zwar nicht die Verpflichtung, dass der Bewachungsvertrag schriftlich vereinbart werden muss. Aus Beweisgründen und Haftungsfragen fixieren seriöse Unternehmen in der Praxis die Verträge jedoch immer schriftlich.

Vertragsformen

Einzelne Aufträge werden in Einzelverträgen abgeschlossen. Bei wiederkehrenden Abkommen schließen Sicherheitsdienste und Kunde häufig Rahmenabkommen oder Vorverträge ab. 

Aus den Prinzipien der Marktfreiheit und Privatautonomie leitet sich ab, dass Inhalt der Verträge grundsätzlich ohne Mitwirkung und Einflussnahme des Staates geschlossen werden sollen. 

 

§ 34a GewO

Allerdings gibt es in der Sicherheitsbranche Einschränkungen. Da es um die Übertagung von hoher Verantwortung geht, ist die „gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums“ nach § 34a GewO an sogenannte Zuverlässigkeits- und Qualifikationsvoraussetzungen geknüpft. 

Zuverlässigkeit meint die persönliche Einigung. Ein Mitarbeiter der Wachbranche als auch der Gewerbetreibende (Sicherheitsunternehmer) darf keine relevanten Strafträge im erweiterten Führungszeugnis aufweisen und muss volljährig sein. 

Überdies müssen er oder sie in „geordneten Vermögensverhältnissen“ leben (keine Überschuldung) und nicht in verfassungswidrigen oder verfassungsfeindlichen Parteien, Verkennen und Vereinigung aktiv (gewesen) sein.

Qualifikationsvoraussetzungen meinen die persönliche Eignung einer Sicherheitskraft. Wachunternehmer müssen eine Sachkundeprüfung bestanden haben. Wachmitarbeiter müssen eine Unterrichtung abgeschlossen haben. 

In einigen Zweigen der Sicherheitsbranche gilt allerdings auch für die Mitarbeiter die Pflicht eines Sachkundenachweises. Dazu zählen nach § 34a GewO folgende Tätigkeiten: