Unter Schrankendienst versteht man eine unternehmensinterne Sicherheitsdienstleistung zur Kontrolle und Verwaltung von Zufahrten zum Werkgelände. Der Schrankendienst liegt im Aufgabenbereich eines Pförtners. Der Pfortendienst ist eine klassische Tätigkeit im Werkschutz. Dabei geht es generell um die Kontrolle ein- und ausgeführter Waren, und der Zutrittsberechtigungen von fremden Personen. Außerdem repräsentiert der Pförtner das Unternehmen gegenüber Kunden und Besuchern. 

Der Schrankendienst dient speziell der Kontrolle von Fahrzeugen. Durch eine Zufahrt zum Werkgelände beziehungsweise Ausfahrt sollen keine Sicherheitsrisiken geschaffen werden. Daher umfasst der Schrankendienst folgende Kontrollmaßnahme: 

Es gibt keine staatliche Ausbildung zum Dienst an der Pforte. Je nach Werk werden besondere Kenntnisse für eine Tätigkeit im Schrankendienst vorausgesetzt. Dies ist zum Beispiel der Fall beim Zoll oder im Umgang mit Gefahrgut im Sinne der Gefahrstoffverordnung.