Als Schlüsselversiegler wird der Aufbewahrungsort von Interventionsschlüsseln bezeichnet. Not- oder Interventionsschlüssel dienen bei Gefahrenlagen dazu, dass Betroffene sich in Räumlichkeiten in Sicherheit bringen können, die allgemein für sie nicht zugänglich sind. Der Schlüsselversiegler gleicht einem Depot. Darauf sind neben dem gesicherten Schlüssel auch die Adresse des Raumes, Instruktionen und sonstige Hinweise gegebene. Zusätzlich bürgt der Verantwortungsbeauftragte mit Name und Unterschrift für den Garantiebestand des Notschlüssels. Wird der aufbewahrte Schlüssel an der hinterlegten Stelle herausgenommen, bricht eine Versieglung. Durch die Versieglung kann ggf. missbräuchlicher Gebrauch festgestellt werden.