Zu den Schließmitteln zählen alle mechanischen und baulichen Vorrichtungen, die an Bauwerksöffnungen (Türen und Fenster) angebracht sind und diese ohne den Einsatz von Fremdenergie verschließen können. Im Sinne von DIN 4102 sind Schliemittel Bauwerksöffnungs-Abschlüsse mit besonderer Schutzwirkung. Schließmittel verfügen über die Eigenschaft „selbstständig schließend“, indem sie nicht auf fremde Energie angewiesen sind, sondern eigene Energie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gespeichert haben. Es handelt sich hierbei um eine brandschutztechnische Vorrichtung. Von den Landesbauorndungen werden Schließmittel bei Feuerschutuabschlüssen und Rauchschutztüren verlangt. Die gebräuchlichen Mittel dazu sind, Federbänder, Federseilrollen, Gegengewichtsanlagen und Türschließer mit hydraulischer Dämpfung.