Unter Scharfschalten versteht man das Aktivieren einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) in den alarmbereiten Zustand. Eine deaktivierte Alarmanlage kann keinen Alarm auslösen und ist in Gefahrensituationen somit wirkungslos. Das Antonym zu Scharfschaltung bezeichnet man als Unscharfschaltung. Durch das Scharfschalten soll ein kontrolliertes Ein- und Ausschalten der Alarmeinrichtung ermöglicht werden. Ferner sollen Falschalarme vermieden werden. Die VdS unterteilt das Scharfschalten in interne und externe Alarmierungseinrichtungen.