Eine Scharfschalteinrichtung versetzt eine Gefahrenmeldeanlage (GMA), ein Warnsystem oder eine sonstige Anlage in den alarmbereiten Zustand. Diesen Vorgang bezeichnet man als „Scharfschelten“. Die Scharfschalteinrichtung schaltet eine Alarmanlage de facto ein oder aus. Eine unscharfgeschaltete Meldevorrichtung kann keinen Alarm auslösen. Das Scharfschalten erfolgt über einen Schlüssel oder ein entsprechendes Token. In Hochsicherheitsanlagen ist für den Vorgang häufig eine Kombination aus Schlüssel oder Token sowie eine zusätzlichen Karte oder ein Codierungselement notwendig. Eine zunehmende Verbreitung findet aktuell das Fernschalten über entsprechende Fernwirksignale. Durch das Scharfschalten soll ein kontrolliertes Ein- und Ausschalten der Alarmeinrichtung ermöglicht werden. Ferner sollen Falschalarme vermieden werden.
Die Anwendung einer Scharfschalteinrichtung hängt vom individuellen Sicherheitsbedürfnis und den tatsächlichen Erfordernissen ab. Zudem muss sich die Vorrichtung gegebenenfalls örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Scharfschaltung über ein Blockschloss:
Das Blockschloss ist eine hochwertige Einrichtung, die gegen mechanische und elektronische Sabotageversuche geschützt ist. Das Schloss bietet daher Schutz vor Aufbohren. Bei dem Sabotage-Versuch wird ein automatischer Alarm ausgelöst, da feine Drähte beim Durchbohren durchbrochen werden würden. Ein Magnetschalter im Innern blockiert das Blockschloss so lange, bis alle Sensoren über eine elektrische Schaltvorrichtung ein Signal zu Freigabe des Scharfschaltens geben (daher auch der Name Blockschloss).

Einfach-Scharfschaltung über einen EIN/AUS-Schalter:
Die Scharfschaltung erfolgt über einen kleinen Schlüsselschalter oder Magnetschalter. Hierbei gibt es keine elektrische Überwachung und das simplere System wird bei Autoalarmanlagen oder einfachen Warnsystemen verwendet.