Unter Rufbereitschaft versteht man die permanente Verfügbarkeit eines Arbeitnehmers. Der Angestellte muss zwar nicht physisch am Arbeitsort anwesend sein, kann jedoch über einen Anruf jederzeit dazu aufgefordert werden seiner Tätigkeit nachzugehen. Rufbereitschaft ist eine besondere Form des Bereitschaftsdienstes. Solange der Arbeitnehmer nicht gerufen wird, gilt dies gemäß dem Arbeitszeitgesetz als Ruhezeit.