Allgemeines

Die Rehabilitation und Entschädigung von versicherten Personen, welche durch einen Arbeitsunfall einen Schaden davontragen, ist neben der Unfallprävention die wichtigste Aufgabe der Berufsgenossenschaften. 

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen. Jeder deutsche Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, durch eine solche Versicherung versichert zu sein. Arbeitsunfälle sind ungewollte Schadensereignisse (Personen- oder Sachschäden), die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. 

Ein Arbeitsunfall muss sich nicht zwingend am Arbeitsplatz ereignen, Per Definition sind auch Unfälle erfasst, die sich auf dem (direkten) Weg zur Arbeit ereignen, sogenannte „Wegeunfälle“. Gesetzliche Unfallversicherung in der Sicherheitsbranche ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). 

Rehabilitationsmaßnahmen

Anhand der Rehabilitation soll die Leistungsfähigkeit des Geschädigten wiederhergestellt werden. Dies erfolgt durch Zahlungen der Beiträge, die sich aus Heilbehandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Umschulungen ergeben, falls die ursprüngliche Tätigkeit von der Bewachungsperson nicht mehr ausgeübt werden kann.