Bedeutung

Unter Recht beziehungsweise der Rechtsordnung versteht man die Summe an staatlichen, überstaatlichen und internationalen Regeln und Übereinkünften, welche dazu dienen, das zwischenmenschliche Miteinander friedvoll zu gestalten und zumindest im weiteren Sinne dem Leitbild der Gerechtigkeit folgen. 

Der abstrakte Begriff Recht wird seit Jahrtausenden in den unterschiedlichsten Kulturkreisen diskutiert. In der westlichen Rechtstradition unterscheidet man seit dem 19. Jahrhundert in Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Die drei großen Rechtsgebiete unterteilen sich wiederum in kleinere Rechtsgebiete. So zählen etwa das Gewerberech wie § 34a GewO oder die Bewachungsverordnung zum Öffentlichen Recht. Das Privatrecht setzt sich aus den Gesetzbüchern, Vertragsvereinbarungen und der Rechtsprechung zusammen, etc. 

Eine Detailkenntnisse der Rechtsgebiete wird von einer Sicherheitskraft nicht verlangt und ist angesichts der Fülle auch kaum möglich. Dennoch wird erwartet, dass ein Wachdienst die drei großen Rechtsgebiete zu unterscheiden weiß und deren wichtigsten Grundprinzipien kennt. 

Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern. Ausgangspunkt sind die Verfassungen der Staaten, also für die Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz. Das Grundgesetz trat im Mai 1949 in kraft. Es beinhaltet die Grundrechte und weist einzelnen Staatsorganen ihre Kompetenzen zu. Ferner enthält es wichtige Leitprinzipien, die in nachfolgenden Gesetzen für den Einzelfall konkretisiert werden. 

Zu den wichtigsten Leitprinzipien gehören nach Art. 20 GG: 

Privates Recht

Das Privatrecht regelt das Verhältnis der Bürger untereinander. Es bestimmt, wer von wem was verlangen darf und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Das Privatrecht regelt im Wesentlichen vermögensrechtliche Fragen. Zum Beispiel, ob und wem ein Anspruch auf ein Tun oder Unterlassen zusteht. Zum Beispiel die Bewirkung einer Sicherheitsdienstleistung oder das Zahlen eines Kaufpreises. Ebenso gehört das Sorgerecht oder das Erbrecht zum Privatrecht. Das wichtigste Gesetz des deutschen Privatrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). 

Für die private Sicherheitsbranche sind aus dem Privatrecht insbesondere von Bedeutung: 

Strafrecht

Das Strafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat einen Bürger strafen kann. Stets wird der Verstoß gegen ein zur Tatzeit geltendes Gesetz vorausgesetzt (nulla poena sine lege). Ein Verstoß gegen ein Gesetz liegt vor, wenn die darin beschrieben Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) erfüllt sind, die Tat rechtswidrig war und schuldhaft begangen wurde. 

Für Sicherheitskräfte sind besonders die Rechtfertigungsgründe von Bedeutung. Bei der Bewachung fremden Lebens oder Eigentums greifen sie bei Anwendung physischer Verteidigungsmittel in die Rechtsgüter eines Anderen ein. So erfüllt etwa das längere Festhalten einer Person den Tatbestand einer Freiheitsberaubung. Dennoch kommt es zu keinen Ermittlungen gegen die Wachkraft wenn ihr ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht. 

Als Rechtfertigungsgrund kommen grundsätzlich in Betracht: 

Rechtscharakter von Industrienormen

Neben den von Staaten geschaffenen Gesetzen existieren zahlreiche Industrienormen. Entgegen dem Wortlaut Norm sind Industrienormen grundsätzlich nicht verbindlich. Die von der Industrie formulierten Standards für Produkte und Dienstleistungen haben keine rechtsverbindliche Wirkung. 

Allerdings verweist manches verbindliches Recht auf Industrienormen. Zum Beispiel die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausstattung. Durch diese Bezugnahme entfalten einschlägige DIN-Normen rechtliche Wirkung. Gleichermaßen sind Industrienormen verpflichtend, wenn sie zum Gegenstand eines Vertrages gemacht werden. Liegt die Befolgung der Standards in der Verantwortung einer einzelnen Partei, kann diese Obliegenheit durch eine vertragliche Regel zur Pflicht erhoben werden.

Rechtscharakter von Unfallverhütungsvorschriften

Eine juristische Sonderrolle wird durch Unfallverhütungsvorschriften eingenommen. Im Unterschied zu formellen Gesetzen werden Unfallverhütungsvorschriften nicht von einem staatlichen Gesetzgeber erlassen. Stattdessen werden die Regeln von praxisnahen Gremien bestimmt und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. 

Eine Unfallverhütungsvorschrift ist von den Unfallversicherungen erlassenen Recht. Die darin enthaltenen Leitsätze, Gebote und Verbote dienen der Sicherheit des Arbeitnehmers. Ziel ist es, auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten hinzuwirken, um damit die Gefahr vor berufsbedingter Krankheiten und Arbeitsunfällen zu senken. 

Arbeitnehmer müssen in Deutschland bei einer Berufsgenossenschaft versichert sein. Die für die Sicherheitsbranche zuständige Berufsgenossenschaft ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Unfallverhütungsvorschriften sind für die Pflichtversicherten rechtlich verbindlich.

Eine Sicherheitskraft sollte sich insbesondere mit zwei Unfallverhütungsvorschriften gut auskennen: