Die Reaktionszeit der internen Sicherheitssysteme kann anhand von Übungen und Simulationen ermittelt werden. Sie ist wichtiger Bestandteil von Notfallplänen. Für externe Sicherheitsunternehmen ist die Reaktionszeit maßgeblich für die Haftung eines Risikos verantwortlich. Wird nicht innerhalb der genannten Frist interveniert, kann dies Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 280ff. BGB auslösen.