Der Begriff Reaktionszeit gibt ein Zeitintervall an, in welchem auf eine Gefahr reagiert wird. Einige Sicherheitsfirmen werben mit einer Reaktionszeit innerhalb von vier Stunden. Die Reaktionszeit bezieht sich lediglich auf die Kenntnisnahme einer Gefahr. Sie gibt nur an, bis wann eine Antwort bezüglich der Störmeldung erfolgt. Der Zeitpunkt der Gefahrbeseitigung ist eine Frage der Interventionszeit.
Die Reaktionszeit der internen Sicherheitssysteme kann anhand von Übungen und Simulationen ermittelt werden. Sie ist wichtiger Bestandteil von Notfallplänen. Für externe Sicherheitsunternehmen ist die Reaktionszeit maßgeblich für die Haftung eines Risikos verantwortlich. Wird nicht innerhalb der genannten Frist interveniert, kann dies Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 280ff. BGB auslösen.