Von einem Probearbeitsverhältnis spricht man, wenn der Arbeitnehmer zunächst für einen kurzen Probezeitraum arbeitet. Am Ende der Probezeit entscheidet der Betrieb, ob dem zur Probe Beschäftigten ein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet wird. Ein Arbeitsverhältnis darf höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate zur Probe ausgesetzt werden.