Kurzerklärung

Sachen, Rechte oder Interessen sind privater Natur, wenn sie nicht teilweise oder ausschließlich mit öffentlichen Belangen kollidieren oder die Ausübung anhand öffentlicher-rechtlicher Vorschriften geregelt ist. Der Begriff spielt eine grundlegende Rolle im Recht und im zwischenmenschlichen Umgang. 

Privatrecht und öffentliches Recht

In fast jeder gegenwärtigen Rechtsordnung wird zwischen privaten und öffentlichen Recht unterschieden. Das Privatrecht regelt die Verhältnisse von Privatpersonen untereinander, während das öffentliche Recht die Beziehung zwischen Personen und dem Staat und seinen Einrichtungen regelt. 

Als Privatperson gelten einerseits natürliche Personen (Mensch) und juristische Personen (Vereine, Sicherheitsunternehmen in Form von GmbHs, oHGs, AGs, etc.). Auf privater Ebene geht es rechtlich insbesondere um vermögensrechtliche Fragen. Gegenseite Rechte und Pflichten können durch Verträge entstehen. So entsteht die Pflicht zur Bewachung eines privaten Wohnhauses durch Sicherheitskräfte anhand eines Bewachungsvertrages, der rechtlich als Dienst- oder Werkvertrag gemäß §§ 611ff., 631ff. BGB einzuordnen ist. 

Im öffentlichen Recht können Privatpersonen durch den Staat in die Pflicht genommen werden. So kann die Polizei einen Bürger zur Abwehr einer Gefahr zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen auffordern. Zum Beispiel dem Dulden einer Durchsuchung oder Herausgabe verbotener Gegenstände, etc.

Kooperation privater und öffentlicher Stellen

Teilweise kommt es auch zur Vermischung privaten und öffentlich-rechtlichen Handelns. Dies ist beispielsweise bei der Kooperation zwischen staatlichen Sicherheitsorganen und gewerblichen Wachunternehmen der Fall. Diese an Popularität gewinnende Kooperationsform bezeichnet man auch als Public Private Partnership (PPP). 

In einem PPP arbeiten Ordnungskräfte mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist grundsätzlich Aufgabe des Staates. Die Abwehr von Gefahren kann in der Praxis zum Teil effektiver und kostengünstiger durch private Wachmitarbeiter ausgeübt werden. 

So findet dieses Modell etwa Anwendung in der zivilen Luftfahrt. Die Sicherheit an Flughäfen ist Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Die Kontrolle von Gepäck und Flugreisenden wird jedoch häufiger von gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Die Polizei weist die Mitarbeiter ein und führt Aufsicht bei Durchführung der Kontrollen. 

Private Informationen

Das Merkmal privat spielt auch bei der Verarbeitung von persönlichen Daten eine wichtige Rolle. Personenbezogene Daten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen behandelt werden. Nach dem neuen europäischen Datenschutzrecht der DS-GVO ist grundsätzlich eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. 

Der Verwender muss sicherstellen, dass nur Berechtigte auf sensible Informationen zugreifen können. Er hat die nötigen und geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität und insbesondere der Vertraulichkeit zu gewährleisten.