Unter einer polizeilichen Alarmempfangsstelle (kurz AS-POL) versteht man eine Leitstelle, welche quasi das behördliche Pendant einer privat betriebenen Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) ist. 

AS-POL und NSL werden 24 Stunden am Tag an sieben Tagen der Woche durch Sicherheitspersonal besetzt. Die Leitstelle ist mit externen Gefahrenmeldesystemen verbunden. Im Falle einer Gefahr nimmt die Alarmempfangsstelle die Meldung in Empfang. Die Mitarbeiter werden durch alle verfügbaren Informationen zur Erfassung der Sachlage unterrichtet. 

In einer Notruf- und Serviceleitstelle sitzen geschulte Personalkräfte von Wach- und Schließgesellschaften. Alarmempfangsstellen der Polizei werden von Amtsträgern koordiniert. In einer AS-POL werden die Alarmsignale von Polizistinnen und Polizisten zur Kenntnis genommen. Allerdings können auch in der behördliche Leitstelle Mitarbeiter eines gewerblichen Sicherheitsunternehmens eingesetzt werden, wenn diese im Rahmen eines sogenannten Public Private Partnership mit den Hoheitsträgern eine Kooperation vereinbart haben. 

Nach Zugang des Alarmsignals können Interventionsmaßnahmen veranlasst werden. Unter Intervention versteht man die aktive Bekämpfung der Gefahr. Interventionsmaßnahmen können anhand von technischen Mitteln oder durch Sicherheitspersonal geleistet werden. Eine polizeiliche Alarmempfangsstelle wird insbesondere benachrichtigt, damit Polizeikräfte vor Ort erscheinen. Damit sind die von einer AS-POL ausgehenden Interventionsmaßnahmen personeller Art.