Definition

Unter den Polizei-Richtlinien versteht man einen Katalog aus Richtlinien, der an Sicherheitsdienste und fachmännische Kräfte im Bereich der Sicherheit adressiert ist und die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und der Polizei stärken soll. 

Allgemeines

Die Polizei ist eine Einrichtung des Staates und gehört damit dem öffentlichen Recht an. Sie ist Teil der Exekutive (ausführende Gewalt). Diese Exekutivgewalt der Polizei unterteilt sich in der Bundesrepublik Deutschland in eine Bundespolizei und Landespolizeien. Während die Bundespolizei nur für solche Aufgaben zuständig ist, die das Grundgesetz dem Bund ausdrücklich übertragen hat (zum Beispiel Grenzschutz und Zoll), sind die Befugnisse Landespolizei nicht abschließend aufgezählt und damit umfangreicher. 

Die Rechte und Pflichten der Landespolizisten ergeben sich aus den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer. Im Wesentlichen sind die Organisation, Kompetenzen und vor allem die Aufgabenbereiche der Polizeien angeglichen. Demnach ist die Polizei allgemein mit der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten beauftragt.

Zusammenarbeit mit nicht-öffentlichen Stellen

Beispiel „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei“

In der Praxis ist die öffentlich-rechtliche Polizei auf eine Kooperation mit Privaten angewiesen. Nicht selten werden Schnittstellen eingerichtet. So kann ein privates Gebäude (zum Beispiel ein Kaufhaus) anhand seiner Gefahrenmeldeanlage direkt mit einer Polizeistelle verbunden werden. Im Falle einer Gefahr werden die Polizeibeamten automatisch darüber informiert. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen die Verantwortlichen die Vorgaben der „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei“ umsetzen. Die Richtlinie beinhaltet die Voraussetzungen an die Installation und das Erfordernis einer Genehmigung. Die Genehmigung ist erforderlich, um einen Anschluss mit der Polizeidienststelle herzustellen beziehungsweise um den Betrieb später abzuschalten.