Die Personenschleuse hat, ähnlich wie die Pendelschleuse, die Funktion einer Vereinzelungsanlage. Sie ist jedoch nicht dazu bestimmt Zugriffskontrollen durchzuführen, sondern das Eindringen unberechtigter Personen zu verhindern. Personenschleusen werden an hochsensiblen Bereichen installiert. Dazu zählen Rechenzentren, Verwaltungsgebäude oder Kassen. Wie die Pendelschleuse besteht auch die Personenschleuse aus einer nach vorne offenen Kabine. Das System kann nur einzeln betreten werden. Im Gefahrenfall hält dies Dritte vom Zutritt ab. Befindet sich der Straftäter in der Schleuse, ist er quasi eingeschlossen und ihm wird die Flucht erschwert. Im Normalbetrieb dient die Personenschleuse als gewöhnliches Mittel zur Durchführung von Zutrittskontrollen.