Einführung
Im Folgenden eine Erläuterung von Personenkontrollen an Flughäfen, Fußballstadien und Konzertveranstaltungen.
Flughafen
In der Fluggastkontrolle werden Personen und deren Gepäck kontrolliert. Zunächst werden die Passagiere über ihren Personalausweis und Reisepass identifiziert. Des Weiteren wird die Flugberechtigung anhand der Boardkarte geprüft. Das Handgepäck wird geröntgt, um nicht erlaubte Gegenstände zu identifizieren. Dazu gehören beispielsweise Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge, sowie Farbsprühdosen. In den Handgepäckrichtlinien der Europäischen Union (Stand November 2006) ist insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten geregelt, um die Mitnahme von Sprengstoff zu verhindern. So dürfen Flüssigkeiten und Produkte in vergleichbarer Konsistenz (zum Beispiel Cremes) nur in Einzelbehältern von maximal 100ml mitgenommen werden. Die jeweiligen Artikel müssen in durchsichtigen und verschließbaren Plastikbechern mitgeführt werden. Die Größe der Verpackungseinheit darf höchstens einen Liter betragen. Neben dem Handgepäck werden auch Personen auf die Sicherheit gefährdende Gegenstände untersucht. In Körperscannern können Gegenstände, die sich unter der Kleidung befinden sichtbar gemacht werden. Damit soll die Mitnahme von Waffen und Sprengstoff verhindert werden. Zudem ist Sicherheitspersonal anwesend und kontrolliert die Einreisenden mit Sprengstoff- und Metalldetektoren. Unter Umständen werden die Personen von einer Sicherheitskraft zusätzlich abgetastet.

Fußball
Die Sicherheitskonzepte in Fußballstadien unterscheiden sich unter den Vereinen. Doch an allen Austragungsorten hat der Veranstalter immer das Hausrecht. Personenkontrollen werden durchgeführt, um Gewalt im Stadion zu verhindern oder um Anschlägen entgegenzuwirken. Die Kontrollen tragen darüber hinaus zum subjektiven Sicherheitsempfinden bei. Die engagierte Sicherheitskraft kann Besuchern den Zutritt verweigern, wenn die Personenkontrolle verweigert wird. Allerdings muss die Durchsuchung der Personen verhältnismäßig bleiben und es besteht das sogenannte Willkürverbot. Dies bedeutet, dass hinreichend objektive Gründe für eine Kontrolle sprechen müssen und nur bestimmte Gruppen von Anhängern, die eine potenziell größere Gefahr bergen durchsucht werden dürfen. Der Einsatz von Körperscannern oder das Entkleiden bis auf die Unterwäsche ist nur in außerordentlichen Fällen erlaubt. Dies erfolgt beispielsweise bei Verdächtigung auf einen Terroranschlag.Es gibt einen recht großen Katalog von Gegenständen, die beim Stadionbesuch an der Einlasskontrolle abzunehmen sind. Genaue Informationen findet man meist auf der Internetseite des jeweiligen Veranstalters.

Allgemein sind in einem Stadion verboten:
– Bälle aller Art
– Dosen
– Druckluftfanfaren
– Fahnenstangen aus Metall
– Flaschen, Tetrapaks größer als 0,5l
– Hand- und Teleskopstative
– Laserpointer
– Leicht entflammbare Gegenstände
– Megafon
– Messer, Werkzeuge, Nagelfeile
– Obst
– Spraydosen
– Spruchbänder mit beleidigendem Inhalt
– Thermoskanne

Konzert
In Konzerten werden nach der Einlasskontrolle an den Besuchern Personenkontrollen von Sicherheitskräften durchgeführt. Durch Abtasten und gegebenenfalls Taschenkontrollen soll das Verletzungsrisiko anderer Personen und die Einhaltung des Hausrechts gewährleistet werden. Es kann vorkommen, dass Polizeibeamte in zivil stichprobenartige Personenkontrollen durchführen. Die Beamten können auch ohne konkreten Verdacht einen Identitätsnachweis fordern.Neben waffenähnlichen Gegenständen darf auch Verpflegung nicht mitgeführt werden. Bei Verstoß gegen das Hausrecht kann es neben dem Verweis unmittelbar zu Anzeigen kommen. Etwa wenn der Besitz von Drogen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) verstoßen nachgewiesen wird. Transparente sind häufig nur dann erlaubt, wenn Brandschutzrichtlinien eingehalten werden, die je nach Ort verschieden sind. Teilweise verlangen Veranstalter dann schriftliche Auskunft über die Materialbeschaffenheit des Banners.