Fragen im Bereich des Brandschutzes, die Festlegung von entsprechenden Brandabschnitten, Rettungswegen und automatischen Löschanlagen, sowie das notwendige Ausmaß von Beleuchtung, Belüftung und der Rauch- und Wärmeableitung, werden in der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) detailliert geregelt. Somit ist der Parkhausbetreiber für die Optimierung von Überwachungstechniken und die Einhaltung der aus der M-GarVO resultierenden Anforderungen verantwortlich.