Kurzerklärung

Der Ausdruck Ordnungsmäßigkeit bezieht sich auf den Vollzug und die Beachtung staatlicher Vorschriften in Bezug auf Unternehmensaktivitäten, insbesondere die IT-Sicherheit. Neben dem Begriff Ordnungsmäßigkeit hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der gleichbedeutende Ausdruck Compliance etabliert. 

Sinn und Zweck

Innerhalb der Compliance wird geprüft, inwieweit der rechtlich vorgegebene Soll-Zustand mit dem tatsächlichen Ist-Zustand übereinstimmt. Die Wahrung von IT-Vorschriften ist im Hinblick auf die ordnungsgemäße Verarbeitung von personenbezogenen Daten von großer Bedeutung. Wer zu geschäftlichen Zwecken vertrauliche Daten behandelt muss sicherstellen, dass nur berechtigten Personen darauf Zugriff haben. Compliance dient dazu, die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität dieser Daten sicherzustellen. 

Die Ordnungsmäßigkeit leitet sich aus verschiedenen Gesetzen ab. So beinhalten etwa die Handels- und Steuergesetze konkrete Vorgaben zur Buchführung. In der Gewerbeordnung sind in §§ 11b, § 34a GewO GewO Vorschriften zur Erfassung und Übermittlung von Gewerbetreibenden in der Sicherheitsbranche enthalten. 

Haftungsfragen

Der ordnungsgemäße Umgang mit Daten ist vor allem in Schadensfällen von Bedeutung. Die Nichtbeachtung gesetzlicher Pflichten beziehungsweise das außer Acht lassen ungeschriebener Sorgfaltsmaßstäbe ist relevant für die Frage, wer im Einzelfall haftet. In diesem noch recht jungen Themengebiet liegen bislang nur vereinzelt Gerichtsurteile vor. Je weiter die Digitalisierung voranschreitet, umso öfter werden sich Haftungsfragen stellen.